Wer im Glaushaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen Herr Ölmez.... Ihre Aussage ist selbstverständlich ein absoluter Fake. Eigentümerg
Wer im Glaushaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen Herr Ölmez.... Ihre Aussage ist selbstverständlich ein absoluter Fake. Eigentümergemeinschaften beschließen in Ihrer Jahreshauptversammlung über die Vergabe von Auftägen. Hierzu werden, wie Sie als ehemaliger Beirat wissen, der Gemeinschaft vorab Kostenvoranschläge vorgelegt. Die Verwaltung führt diese nach einer Einspruchsfrist von min. 4 Wochen aus.
Haben Dritte hierzu Fragen, gerne unter 0171/5218966 oder
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