Obwohl bei der Vorbesichtigung eine GRUNDREINIGUNG des Kellers vereinbart wurde, sind NUR die aufgeführten und besprochenen Arbeiten aus de
Obwohl bei der Vorbesichtigung eine GRUNDREINIGUNG des Kellers vereinbart wurde, sind NUR die aufgeführten und besprochenen Arbeiten aus dem Vertrag ausgeführt worden. Jeder Winkel, Gerät, Heizung, Armatur usw. muss im Vertrag eigens aufgeführt sein, damit diese gereinigt werden! Dann kann ich aber nicht von einer Grundreinigung sprechen, bzw. Pauschalkosten ansetzen, egal ob der Keller verschlammt oder zufällig sauberer ist, als andere Keller.
Kosten stehen nicht im Verhältnis zu den geleisteten Arbeiten/Arbeitszeit.
Die ausgeführten Arbeiten wurden aber zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf zu Gebäudereinigung Bingöl Serhat
Bewertung schreiben
Geben Sie jetzt Ihre Bewertung für Gebäudereinigung Bingöl Serhat in Rheinbach ab. Mit Ihrer Hilfe können andere von
Erfahrungsberichten aus erster Hand profitieren!